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Das Kirchenjahr (die Liturgiekonstiution Sacrosanctum Concilium – abgekürzt mit SC - spricht vom „Liturgischen Jahr“) wird vom Sonntag bestimmt. Der Sonntag ist das Herzstück des Kirchenjahres, denn „in jeder Woche begeht sie an dem Tag, den sie Herrentag genannt hat, das Gedächtnis der Auferstehung des Herrn.“ (SC 102). So sollen die Christgläubigen am ersten Tag der Woche zusammenkommen, „um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie `wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten.´“ (SC 106) Der Sonntag erhält spätestens ab 321 eine außerordentliche Bedeutung, denn im Jahr 321 hat der römische Kaiser Konstantin den Sonntag als Tag des Herrn zum gesetzlichen Feiertag erhoben. „Ohne Sonntag gibt es nur Werktage“, so machte einmal eine Werbekampagne auf die besondere Bedeutung des Sonntags aufmerksam.